Beitragsordnung

Aufgrund § 8 und § 9 ihrer Satzung hat die Mitgliederversammlung des Inklusiven Sportvereins Klaistow e.V. am 20.03.2025 die folgende Beitragsordnung beschlossen.  

1.

Um die satzungsgemäßen Aufgaben erfüllen zu können, ist der Verein darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihren Beitragsverpflichtungen, wie in dieser Beitragsordnung bestimmt, nachkommen. 

2. 

Diese Beitragsordnung wurde am 20.03.2025 beschlossen und tritt mit ihrer Bekanntgabe an die Mitglieder in Kraft. Ab Veröffentlichung der Satzung wird diese jedem neuen Mitglied mit der Beitrittserklärung ausgehändigt. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung und für jedes Mitglied verbindlich.  

3.

Die Mitgliederversammlung hat die Höhe des Jahresbeitrags in der Anlage 1 zu dieser Beitragssatzung für die verschiedenen Beitragsgruppen festgelegt. Die Beitragsgruppen sind ebenfalls in der Anlage 1 zu dieser Beitragssatzung festgelegt. Bei Eintritt in den Verein gilt ein anteiliger Jahresbeitrag von einem Zwölftel für jeden angefangenen Monat.  

4.

Die Beitragssätze gelten zunächst bis zum 31.12. und danach jeweils für ein ganzes Jahr. Fasst die Mitgliederversammlung keine Änderungsbeschlüsse, verlängert sich die Gültigkeit für weitere 12 Monate. Der Vorstand kann diese Regelung bei Notwendigkeit im Ausnahmefall ändern. 

5. 

Die Beiträge werden jährlich im Januar im Voraus fällig. Die Mitglieder erhalten darüber eine Rechnung. 

6.

Ist ein Mitglied nicht in der Lage, den Beitrag zu zahlen oder nicht in voller Höhe zu zahlen, kann es einen Antrag auf Änderung der Modalitäten stellen. Der Antrag muss schriftlich gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand erfolgen. Der geschäftsführende Vorstand entscheidet über den Antrag. Er kann vom Mitglied Nachweise über die Gründe des Antrags verlangen. Der geschäftsführende Vorstand kann die Beitragszahlung stunden, den Jahresbeitrag einmalig reduzieren oder einmalig aussetzen.  

7.

Die Mitglieder müssen Änderungen der Anschrift oder der Bankverbindung (bei bestehendem SEPA-Lastschriftmandat oder für ggf. anfallende Rückzahlungen von zum Beispiel Mitgliedsbeiträgen) unverzüglich dem Vorstandmitteilen. Entstehen dem Verein durch nicht gemeldete oder falsche Daten Kosten, sind diese vom verursachenden Mitglied zu tragen. 

8.

Der Austritt aus dem Verein ergibt sich aus § 6 der Satzung und erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand, mit einer Frist von 1 Monat bis zum Monatsende. Bei Nichteinhalten der Kündigungsfrist verlängert sich die Mitgliedschaft um einen Monat. Überzahlte Beiträge werden nach der Kündigung dem Mitglied zurücküberwiesen. 

9.

Die Beiträge sind auf das Beitragskonto des Vereins zu zahlen. Die Bankverbindung lautet:  

Inklusiver Sportverein Klaistow 

IBAN: DE13 1605 0000 1000 7032 46 

BIC: WELA DE D1 PMB 

Mittelbrandenburgische Sparkasse 

10.

Die Mitglieder können dem Verein für den Beitragseinzug ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, sofern diese Möglichkeit gegeben oder ist vom Verein angeboten wird, das vom Mitglied jederzeit widerrufen werden kann. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln. 

11.

Über den Mitgliedsbeitrag hinaus können für bestimmte Veranstaltungen und Kurse (z.B. im Bereich Reiten und Voltigieren) weitere Gebühren anfallen. Diese werden vor Beginn der Veranstaltung bekanntgegeben. 

12.

Bestehende Vereinsmitglieder können auf Antrag in eine Fördermitgliedschaft umgewandelt werden. 

Neue Mitglieder können eine Fördermitgliedschaft formlos beantragen. Fördermitglieder sind ordentliche Vereinsmitglieder mit Wahl-, aber ohne Trainings-Recht, sowie auch ohne Pflichten gem. Satzung. 

Anlage 1 zur Beitragsordnung für den Inklusiven Sportverein Klaistow e.V.

Auf der Mitgliederversammlung vom 20.03.2025 wurden die folgenden Beitragssätze festgelegt:

Die Mitglieder erhalten im Januar des Jahres eine Rechnung über den fälligen Beitrag. Soweit möglich, wird die Rechnung elektronisch zugestellt.   

Die Beiträge müssen binnen vier Wochen nach Erhalt der Rechnung auf das in der Rechnung angegebene Vereinskonto überwiesen werden. Soweit ein SEPA- Lastschriftmandat erteilt wurde, hat das Mitglied sicherzustellen, dass das entsprechende Konto eine ausreichende Deckung für den Beitragseinzug besteht.  

Sollten die Beiträge nicht zeitgerecht bezahlt werden, ist der Verein berechtigt folgende Bearbeitungs-, beziehungsweise Mahngebühren zusätzlich zum zu zahlenden Beitrag zu verlangen. Bearbeitungs- und Mahngebühren werden automatisch mit den Beitragszahlungen, für die sie erhoben wurden, fällig.   

Nach dem in der 3. Mahnung genannten letzten Zahlungstermin wird der Verein eine Zwangsvollstreckung durchführen lassen.  

Wurde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt und weist das Konto keine entsprechende Deckung auf, wird der Beitragseinzug vom Verein eingestellt und das obige Verfahren analog durchgeführt. Es gelten dabei die gleichen Bearbeitungsgebühren und Mahngebühren.  

Diese Anlage ist Bestandteil der Beitragsordnung des Inklusiven Sportvereins Klaistow e.V., die am 20.03.2025 in Klaistow beschlossen wurde.  

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